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g's video: Gr ne wollen B rger-ID im Bundesrat stoppen 01 02 2021 lobbyregister NEIN cdusekte im 1984 Wahn

@Grüne wollen Bürger-ID im Bundesrat stoppen 01.02.2021 #lobbyregister NEIN #cdusekte im #1984 Wahn
- In Ämtern soll es künftig unkomplizierter zur Sache gehen: weniger Papierkram und Behördengänge, mehr Digitalisierung. Der Bundestag hat dazu das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Die Daten jedes Bürgers sollen gebündelt und mit der Steueridentifikationsnummer verbunden werden. Alle Ämter sollen Zugriff bekommen. Für die einen ist das ein Meilenstein in der digitalen Verwaltung, andere halten diese Bürger-ID für verfassungswidrig. Die Grünen kündigen Widerstand im Bundesrat an. https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/gruene-gegen-buerger-id-datenerfassung-100.html https://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman) Steuer-ID als Online-Personen­kenn­zeichen un­ter Ex­perten umstritten https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-pa-innen-registermodernisierungsgesetz-809426 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/registermodernisierungsgesetz-1790176 Die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennzeichen für den Online-Zugang zu öffentlichen Stellen insgesamt ist unter Experten umstritten. Dies hat sich gezeigt, als Sachverständige bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) bewerteten. In der Sitzung unter der Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) ging es am Montag, 14. Dezember 2020, auch um Anträge der FDP-Fraktion (19/24641) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25029). Dr. Ariane Berger von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte, die Verbände trügen die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer zur eindeutigen Zuordnung der betroffenen Person dem Grunde nach mit. Möglich, wenn auch nicht zwingend, sei dabei die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Der Verzicht auf die Einführung bereichsspezifischer Identitäten erfordere freiheitssichernde Maßnahmen. Die vom Bund vorgeschlagenen verfahrensmäßigen, organisatorischen und technischen Sicherungen genügten grundsätzlich den verfassungsmäßigen Anforderungen. Die zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens sei Voraussetzung für eine gelingende Digitalisierung der Verwaltung. „Verfassungs- und datenrechtlich nicht zu rechtfertigen“ Die Juristin Kerstin Bock meinte, im Zentrum der Registermodernisierung sollte nicht allein die Effizienz, sondern die Gewährleistung von moderner, demokratiefester und grundrechtsverträglicher Verwaltung stehen. Dies lasse der Entwurf noch nicht erkennen. Mit der Steuer-ID als lebenslanger, bereichsübergreifender Identifikationsnummer werde ein Damm gebrochen, den aller Voraussicht nach das Bundesverfassungsgericht wieder werde flicken müssen. Verfassungsrechtlich und datenrechtlich sei das Vorhaben nicht zu rechtfertigen. Eine einheitliche Registrierungsnummer für alle Register sei auch nicht erforderlich. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, machte geltend, dass die Steuer-ID allein kein tragfähiges Fundament für den geplanten Einsatz als Personenkennzeichen sei. Ein solches Kennzeichen, das in dieser Art sowohl bereichsübergreifend als auch einheitlich gestaltet sei, sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Es schaffe ein systeminhärentes, übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit und biete, auch mit den im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen zur technischen Absicherung, keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch sowohl nach innen als auch nach außen. Mit bereichsspezifischen Kennzeichen gebe es eine moderne Alternative. „Gottseibeiuns des Datenschutzrechts“ Prof. Dr. Kai von Lewinski (Universität Passau) lenkte den Blick darauf, dass eine Personenkennziffer ein mächtiges Mittel für die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Lebensbereichen, Verwaltungssektoren und sozialen Rollen darstelle. Dies würde dann das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen ermöglichen. Er sprach vom „Gottseibeiuns des Datenschutzrechts“. Doch er riet zu einer differenzierten Betrachtung des Gesetzentwurfs. Bei der verfassungsrechtlichen Analyse sei zwischen dem Personenkennzeichen und dem Persönlichkeitsprofil zu unterscheiden. Nur das Persönlichkeitsprofil bilde eine absolute Grenze für die Verdatung von Menschen. Doch dazu führe der Gesetzentwurf zur Einführung einer Identifikationsnummer nicht.

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