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Deutsches Hymnenportal's video: Gott mit dir du Land der Bayern instrumental

@Gott mit dir du Land der Bayern (instrumental)
Die Bayernhymne ist die offizielle Hymne des Freistaats Bayern. Die Melodie (in G-Dur) stammt von Konrad Max Kunz aus dem Jahr 1860. Der Text der ursprünglichen drei Strophen stammt von Michael Öchsner. Beide waren Mitglieder der Bürger-Sänger-Zunft München, die das Lied am 15. Dezember 1860 erstmals aufführte. Da das Lied bald zum Volkslied wurde, kamen unterschiedliche Fassungen in Umlauf. 1948 schrieb der bayerische Dichter Joseph Maria Lutz eine neue Fassung der Hymne entsprechend einem Beschluss des Vorstands der Bayernpartei. Die Partei trat für die zukünftige Unabhängigkeit Bayerns ein, lehnte den Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland, deren Gründung vorbereitet wurde, ab und ließ deshalb jeden Bezug Bayerns zu Deutschland aus der Hymne streichen. Zum Beispiel ersetzte er das deutsche Erde durch Heimaterde und mit Deutschlands Bruderstämmen durch vom Alpenland zum Maine. In einer neuen dritten Strophe, in der ursprünglich der König dafür gesegnet wurde, dass er zusammen mit seinem Volk dessen „heiliges Recht“ wahrte, die bereits 1919 nach dem Sturz der Monarchie in den Schulbüchern gestrichen worden war, gilt der Segen nun allen, die „der Menschen heilig Recht“, also die Menschenrechte, schützen und bewahren. Seit 1964 wird das Bayernlied offiziell bei feierlich gestalteten staatlichen Veranstaltungen gespielt und seit 1966 offiziell „Hymne“ genannt. Ministerpräsident Alfons Goppel empfahl in einer Bekanntmachung vom 29. Juli 1966 als Text die Lutz-Fassung zu gebrauchen, was jahrelang zu Streitigkeiten zwischen den Öchsner-Anhängern und den Befürwortern der Lutzfassung führte. Ministerpräsident Franz Josef Strauß beendete die Streitereien durch die Feststellung, dass die von Landtag und Regierung 1952/1953 beschlossenen ersten beiden Strophen der Öchsner-Fassung (für das Lernen in den Schulen und den Gebrauch im Bayerischen Rundfunk) weiterhin gelten. Das war bereits am 11. November 1952 im kulturpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags einstimmig und anschließend vom Plenum (von fünf Fraktionen) beschlossen worden; am 3. März 1953 hatte der Ministerrat der großen Koalition den Landtagsbeschluss vollzogen und das Lernen des schon damals „Hymne“ genannten Liedes angeordnet. Im Gegensatz zu anderen Regionalliedern (Badnerlied, Niedersachsenlied etc.) genießt die Bayernhymne den Schutz von § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole). Die Originalsätze galten bis 1995 als verschollen, dann entdeckte der Archivar der Bürger-Sänger-Zunft (BSZ), Johannes Timmermann, die ältesten Noten der Hymne im BSZ-Archiv und anschließend die originalen Kompositionen von Kunz für Chor und Symphonieorchester im Altbestand einer Gymnasialbibliothek, der gerade an die Bayerische Staatsbibliothek abgegeben worden war. 1996 wurde in der BSZ der große Symphoniesatz der Hymne von Chor und Orchester der BSZ im Herbstkonzert aus Anlass der Feiern zum 50. Verfassungsjubiläum des heutigen Freistaates Bayern zum ersten Mal seit sicherlich weit über hundert Jahren wieder zu Gehör gebracht. Im Königreich Bayern war – trotz der hohen Popularität des Liedes „Für Bayern“ – die offizielle Hymne „Heil unserm König, Heil!“ Das „Lied für Bayern“ wurde vor allem im 19. Jahrhundert oft nicht mit der Melodie von Konrad Max Kunz, sondern mit der Melodie von Joseph Haydn zur österreichischen Kaiserhymne – zur heutigen Deutschen Nationalhymne – gesungen. In dem im Jahr 2013 eingeführten neuen katholischen Gebet- und Gesangbuch Gotteslob findet sich die Bayernhymne nun im Diözesanteil des Bistums Regensburg sowie des Erzbistums München und Freising. Im Diözesanteil des Erzbistums München und Freising ist das Lied mit historisch-korrektem und offiziellem Text unter der Nummer 889 zu finden. Im Bistum Regensburg ist das Lied unter der Nummer 842 im Bereich „Vertrauen und Trost“ zu finden. Die ersten beiden Strophen sind in der von Franz Josef Strauß bekanntgegebenen Textfassung wiedergegeben. Darüber hinaus ist die dritte Strophe von Joseph Maria Lutz abgedruckt. Der Passauer Diözesanteil des „Gotteslob“ enthält im Abschnitt „Gerechtigkeit und Frieden“ ebenfalls das Bayernlied, mit den Strophen 1 und 3 von Lutz und der Strophe 2 von Öchsner. Text: Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland! Über deinen weiten Gauen ruhe Seine Segenshand! |: Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau Und erhalte dir die Farben Seines Himmels, weiß und blau! :| Gott mit dir, dem Bayernvolke, dass wir, uns’rer Väter wert, fest in Eintracht und in Frieden bauen uns’res Glückes Herd! |: Dass mit Deutschlands Bruderstämmen einig uns ein jeder schau und den alten Ruhm bewähre unser Banner, weiß und blau! :|

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